Unternehmensführung und Steuern – Was war zuerst da?

Ein Video-Interview zwischen der Moderatorin Doro Plutte und dem Partner der Steuerberatungsgesellschaft Mühl Christ und Partner Volker Mühl, erschienen auf der Web Site der Steuerberatungsgesellschaft.

Doro Plutte: Herr Mühl, ist das Thema „Steuern“ die Nr. 1 der Themen, die für ein Unternehmen von Bedeutung sind?

Volker Mühl: Nein, keinesfalls. Sicherlich ist es ein wichtiges Thema, aber keinesfalls das Thema Nr. 1 von der Wertigkeit und Wichtigkeit.

Vorrangige Themen sind aus meiner Sicht:

1. Betriebswirtschaftliche Fragen und Strategiethemen

2. Notfallpläne

3. Haftungsfragen

4. Mitarbeiterthemen

5. Lizenzfragen

Also stehen Steuerfragen nicht an erster Stelle, sondern stellen sich erst in der Folge.

Doro Plutte: Wie ordnen Sie die Bedeutung des Themas „Steuern und Unternehmensführung“ in der Gründungsphase ein:

Volker Mühl: Hier ist das Thema Steuern zunächst im Rahmen der Rechtsformwahl von Bedeutung. Hauptaspekt bei der Rechtsformwahl sind meist Haftungsthemen aber auch Organisationsthemen, also handelt es sich um eine Allein-Gründung oder um eine Partnergründung.

Wenn einerseits die Haftungsabschirmung wichtig ist und andererseits aber auch Anfangsverluste entstehen, kann dem Thema „Steuern und Verlustausgleich mit anderen Einkünften“, z.B. insofern begegnet werden, als man sich um die sogenannte hybride Gestaltungen, wie GmbH und atypisch stille Gesellschaft oder ähnliche Gestaltungen, intensive Gedanken machen muss. Aber im Rahmen der Gründung geht es auch darum „einfache Fragen“ im Auge zu behalten, dass einen in der Anfangsphase nicht überraschende Steuerzahlungen finanziell aus der Bahn werfen. Und ist die Kapitalgesellschaft oder ein Personenunternehmen im ersten Schritt aus steuerlicher Sicht das Richtige für mich. Im weiteren Verlauf der unternehmerischen Tätigkeit kann bei bestimmten Entwicklungen ein Rechtsformwechsel angezeigt werden. Hier verfügen wir in unserer Kanzlei über das richtige Know-how – betriebswirtschaftlich, steuerlich und rechtlich.

Doro Plutte: Wo sehen Sie noch Anlässe bei denen das Thema „Unternehmensführung und Steuern“ von hoher Bedeutung sein können?

Volker Mühl: Im Rahmen einer Expansion, insbesondere dann wenn sie über die Grenze erfolgt und ein Unternehmen auch international tätig wird, kann es angezeigt sein, sich über die anfangs getroffene Rechtsformwahl und auch deren steuerliche Auswirkung unter den neuen Aspekten erneut Gedanken zu machen. Hierbei ist bei internationaler Ausrichtung eine bedeutende Frage, in welchen Ländern das Unternehmen aktiv wird und mit welchen Funktionen, also ob nur im Vertrieb oder auch in der Produktion. Neben Haftungsfragen sind dann steuerliche Fragen von hoher Bedeutung. Zum einen Fragen der Gewinnverlagerung und das Thema Verrechnungspreise, wenn es z.B. ausländische Tochtergesellschaften gibt, aber auch – und das ist nicht zu unterschätzen – können umsatzsteuerliche Fragen komplexe Handlungsweisen erfordern. Da geht es oft darum eine steuerliche Registrierung in anderen Ländern nur für umsatzsteuerliche Zwecke zu vermeiden.

Weitere Anlässe mit hoher Bedeutung sind aus meiner Sicht:

1. Durchführung von wesentlichen Investitionen

2. Aufnahme von neuen Partnern und/oder Ausscheiden von Partner

3. Erschließung von neuen Geschäftsfeldern oder Produkten

4. Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge

Es gibt sicherlich noch einige weitere, aber das sind für mich die wichtigsten Anlässe.

Bei Investitionen geht es oft darum sogenanntes steuerliches Betriebsvermögen zu vermeiden, um spätere Steuerentstrickungen (also ungewollte Wechsel von Betriebsvermögen ins Privatvermögen ohne Liquiditätszufluss von außen, die zu hohen vermeidbaren Steuerzahlungen führen können). Stichworte sind das sogenannte Sonderbetriebsvermögen bei Nutzungsüberlassungen von Grundstücken und Maschinen zwischen dem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft wie GbR, OHG oder KG oder auch die sogenannte Betriebsaufspaltungen, also wenn von einem beherrschenden Gesellschafter einer GmbH oder AG seiner Gesellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen wie Grundstücke, Patente o.ä. zur Nutzung überlassen werden. Hier sind Absicherungsmaßnahmen erforderlich, die wir sehr gut beherrschen, um vermeidbare Steuerzahlungen zur Unzeit auszuschließen.

Wenn Partner aufgenommen werden, ausscheiden oder beides gleichzeitig passiert, sind rechtsformbedingt komplexe Fragen zu beantworten, die manche Steuerfallen bergen. Diese Steuerfallen kennen wir und so können wir gezielt beraten.

Auch zur Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen sind oft vorausschauende Gestaltungen notwendig, um zielorientiert Lösungen zu schaffen. Oft soll zunächst nur der Betrieb als solcher nicht aber eine werthaltige Betriebsimmobilie an die nachfolgende Generation übertragen werden. Dies soll mitunter erst in einem zweiten Schritt erfolgen. Auch hier sind Steuerfallen denkbar. Ein Stichwort ist z.B. die Gesamtplanrechtsprechung, die einem hierbei in die Quere kommen kann.

Doro Plutte: Was erleben Sie in Zusammenhang mit Steuern, das Sie dazu bringt, kritische Worte anzubringen?

Volker Mühl: Nun ja, ich erlebe schon einmal, dass Unternehmen das Thema „Unternehmensführung und Steuern“ mit Steuerverkürzung oder gar Steuerhinterziehung verwechseln. So meinen manche Unternehmen, Steuerberater seien dazu da sämtliche Privatausgaben in betriebliche Ausgaben umzuwandeln, was per se nicht so ohne Weiteres geht. Natürlich ist es so: je größer eine Struktur ist, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten und –erfordernisse gibt es.

Manche Menschen nehmen dabei in Kauf legale Grenzen zu überschreiten. Sicherlich sind wir als Steuerberater gefragt zu optimieren und zu beraten, aber wir sind nicht dazu da, diese Grenzen zu überschreiten. Wir sind durchaus auch dazu da, manchen Unternehmer vor sich selbst zu schützen, weil er oder sie die Dinge übertreibt. Das sind manchmal sehr aufreibende Situationen, insbesondere dann wenn eine Beratungsresistenz oder gar Gier hinzukommt. In solchen Fällen brauchen wir als Steuerberater auch ein großes Rückgrat. Aber wir scheuen uns nicht eine klare Position zu beziehen. Andernfalls riskieren wir ja auch unsere Zulassung und Existenz, wenn wir gewisse Dinge sehenden Auges mitgehen würden.

Die Philosophie unserer Kanzlei, die wir dabei aber auch insgesamt verfolgen, lautet:

Wir – die Partner und die Mitarbeiter der MCP Mühl, Christ, Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft mbB – wollen unseren Mandanten zu jedem Zeitpunkt guten Gewissens in die Augen schauen können.

Deshalb richten wir unser Handeln und unsere Beratung in Ihrem Sinne aus.

Wir sagen Ihnen, wie es um Ihren Betrieb, Ihre Praxis oder Ihr Unternehmen steht und was Sie konkret verbessern können, und zwar in steuerlicher, (betriebs-)wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht.

Wir reden nicht um den heißen Brei herum, sondern schenken Ihnen in jedem Fall reinen Wein ein. Wir legen dabei Wert auf ein menschliches Miteinander, insbesondere hinsichtlich des Umgangs als auch in der Art und Weise, wie wir negative oder schwierige Situationen zusammen mit Ihnen bewältigen.

Wir bringen das nötige Einfühlungsvermögen mit, um Sie in allen Lebens- und Wirtschaftslagen nicht nur steuerlich und betriebswirtschaftlich hervorragend zu betreuen.

Wir sind kreativ über das normale Maß hinaus. Von uns können Sie individuelle Problemlösungen erwarten, die Sie positiv überraschen werden. Uns ist (fast) nichts zuviel für Sie und in Ihrem Sinne.

Auf uns können Sie sich verlassen.

Wir sind für Sie da und tun (fast) alles um Ihre Interessen und Belange in steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu erfüllen.

Dafür stehen wir ohne „wenn“ und „aber“ ein.

Und dazu gehört eben auch, im eingangs angesprochenen Sinne Rückgrat zu zeigen.



Volker Mühl